(n) Die Ermittlung der Körperdichte (→Densitometrie) eines Menschen erfolgt durch Messung seiner Körpermasse und durch Messung seines gasfreien Körpervolumens. Zur Messung des Körpervolumens stehen verschiedene Methoden zur Verfügung:
- Die Messung der reinen Wasserverdrängung ist sehr ungenau und wird daher eher weniger verwendet.
- Häufiger ermittelt man das Volumen nach dem „Prinzip des Archimedes“, bei dem der Proband zunächst an der Luft und dann unter Wasser gewogen wird. Bei diesem Prinzip der „Unterwasserwägung“ lassen sich Gasvolumina in Atem- und Gastrointestinaltrakt lediglich schätzen. Das Residualvolumen wird durch Einwaschen mit Helium und Auswaschen mit Stickstoff in der Lunge bestimmt. Für das Gasvolumen im Gastrointestinaltrakt setzt man gewöhnlich 100 ml an.
- Das „→Ulmer Fass“ besteht aus einem Edelstahlfass, das mit einer Plexiglashaube vakuumdicht verschlossen werden kann. Zur Volumenmessung wird das Fass zunächst mit Wasser bis zu einem exakt messbaren Pegel gefüllt. Das oberhalb der Wasseroberfläche liegende Haubenleervolumen bei geschlossenem Deckel ist genau bekannt. Das Gasvolumen im Fass vor Einstieg des Probanden wird durch die Entnahme einer genau messbaren Wassermenge aus dem Fass bestimmt. Die entnommene Wassermenge wird so gewählt, dass nach Einstieg des Probanden der Wasserpegel in Höhe des Halses liegt. Das Fass wird vakuumdicht verschlossen. Das gesamte im Fass verbleibende und im Menschen vorhandene Restgasvolumen wird in einem Unterdruckversuch unter Anwendung der Zustandsgleichung der Gase bestimmt. Das gasfreie Körpervolumen des Probanden ergibt sich aus der Differenz des Gasvolumens im geschlossenen Fass vor dem Einstieg und dem Restgasvolumen im Fass nach dem Einstieg des Probanden. Die Vorgänge Verdunstung, Atmung und Fassvolumenänderung werden durch Messung erfasst und bei der Ermittlung der Körperdichte eingerechnet.